Lohnfortzahlung
Darunter versteht man die Lohnfortzahlung (Entgeltfortzahlung) im Krankheitsfall. Das bedeutet, dass der Lohn für einen bestimmten Zeitraum weiter gezahlt wird, ohne dass dafür eine entsprechende Arbeitsleistung erfolgt.
Den Anspruch auf Lohnfortzahlung hat ein Arbeitnehmer ab dem Zeitpunkt, wo sein Arbeitsverhältnis vier Wochen besteht. Er endet nach sechs Wochen, also mit dem Erreichen der Höchstgrenze von 42 Kalendertagen.